Ist es nicht üblich, einen Einspruch zu <b>begründen</b>. Selbst vor Gericht soll das üblich sein. Insofern wäre ich für den positiven Teil dankbar, in dem Sie zum einen, die Kritik entkräften und zum anderen die Wissenschaftsfreiheit z.B. am Beispiel darstellen. Behauptungen sind zur Entkräftung von Kritik nämlich gänzlich ungeeignet.
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